ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS INZAHLUNGNAHMEANGEBOT

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Kunde bedeutet jede geschäftsfähige Person, die keine berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Reparatur von Fahrzeugen ausübt und die die Dienstleistung der Inzahlungnahme ihres Fahrzeugs, dessen rechtmäßiger Eigentümer sie ist, im Rahmen des Kaufs eines neuen Fahrzeugs von dem Unternehmen in Anspruch nehmen möchte.

Unternehmen bedeutet das Mitglied des Stellantis-Vertriebsnetzes, das dem Kunden ein neues Fahrzeug verkauft und die Inzahlungnahme des Fahrzeugs des Kunden anbietet.

Dienstleistung bedeutet die vom Unternehmen angebotene Inzahlungnahmedienstleistung für Gebrauchtwagen, die in den Geschäftsräumen des Unternehmens oder online über die Website angeboten werden kann. Diese Inzahlungnahme muss im Rahmen des Kaufs eines neuen Fahrzeugs durch den Kunden bei dem Unternehmen angeboten werden.

Website oder Seite bedeutet die unter www.alfaromeo.at zugängliche Internetseite.

Fahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug bedeutet das Gebrauchtfahrzeug, das sich seit mindestens 6 Monaten im Eigentum des Kunden befindet und nicht die in Anlage 1 festgelegten Ausschlusskriterien erfüllt, für das der Kunde ein Inzahlungnahmeangebot erhalten möchte.

 

2. ZWECK DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Das Unternehmen bietet online und in den Verkaufsstellen eine Inzahlungnahme für Gebrauchtfahrzeuge an, um den Verkauf dieser Fahrzeuge durch Kunden im Rahmen des Kaufs eines neuen Fahrzeugs vom Unternehmen zu erleichtern.

Das vorliegende Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die vom Unternehmen angebotene Inzahlungnahmedienstleistung (im Folgenden als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet). Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Bedingungen für die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden zu definieren. Die Nutzung der Dienstleistung unterliegt der Einhaltung sämtlicher Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden.

Durch die Nutzung der Dienstleistung verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich zur Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er damit ausdrücklich akzeptiert.

 

3. FAHRZEUGINSPEKTION

Um einen Schätzwert für die Inzahlungnahme zu erhalten, muss der Kunde das Fahrzeug zunächst einer Inspektion unterziehen. Der Kunde hat die Wahl, die Inspektion vorzunehmen:
 

- entweder online auf der Website oder

- in einer der Verkaufsstellen des Unternehmens.
 

Bitte beachten Sie, dass gemäß Anhang 1 nicht alle Gebrauchtfahrzeuge für die Dienstleistung in Frage kommen. Das Unternehmen behält sich daher das Recht vor, kein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung zu nehmen.

Im Falle einer Ablehnung der Inzahlungnahme des Fahrzeugs wird der Kunde darüber informiert.

3.1 Inspektion durch den Kunden auf der Website

In diesem Fall ist es der Kunde selbst, der die Fahrzeuginspektion gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Website festgelegten Bedingungen durchführt.

Um die Online-Inspektion des Fahrzeugs zu beginnen, muss der Kunde den per SMS oder per E-Mail an die Telefonnummer bzw E-Mail-Adresse, die er zuvor auf der Website angegeben hat, gesendeten Link aufrufen.

Während der Inspektion und um ein Angebot für die Inzahlungnahme des Fahrzeugs zu erhalten, füllt der Kunde alle von der Website geforderten Felder aus und liefert detaillierte Informationen, insbesondere über die Merkmale und den Zustand des Fahrzeugs sowie bestimmte Belege oder Fotos des Fahrzeugs. Zur Beantwortung der verschiedenen Fragen muss der Kunde den Anweisungen auf der Website folgen. Während des gesamten Prozesses kann der Kunde anhalten oder zurückgehen, um eventuelle Fehler zu korrigieren.

Diese Informationen ermöglichen es dem Unternehmen, dem Kunden ein verbindliches Angebot für die Inzahlungnahme zu unterbreiten. Jeder Fehler, ob absichtlich oder unabsichtlich, in den vom Kunden bereitgestellten Informationen würde zu einem falschen Inzahlungnahmepreis führen. Da der Inzahlungnahmepreis auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen beruht, verpflichtet sich der Kunde, nur zutreffende und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

3.2 Inspektion durch das Unternehmen an der Verkaufsstelle

Das Unternehmen überprüft das Fahrzeug des Kunden.

Der Kunde muss sein Fahrzeug zu einer der Verkaufsstellen des Unternehmens bringen, damit das Unternehmen es mit seinen speziellen Inspektionswerkzeugen überprüfen kann.

Das Unternehmen führt dann eine detaillierte Inspektion des Fahrzeugs und seines Zustands durch. Während dieser Inspektion akzeptiert der Kunde, dass sein Fahrzeug verschiedenen Untersuchungen unterzogen wird.

 

4. BEKANNTGABE DES INZAHLUNGSNAHMEPREISES UND ERSTELLUNG DES ANGEBOTS

Nach der Inspektion des Fahrzeugs wird dem Kunden der Inzahlungnahmepreis gemäß den nachstehend beschriebenen Modalitäten mitgeteilt.

Der Inzahlungnahmepreis wird auf Grundlage des geplanten Liefertermins des neuen Fahrzeugs berechnet. Der Kunde wird gebeten, den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs, den Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Erwerbs und die Dauer des Besitzes des Fahrzeugs durch den Kunden anzugeben. Aus diesen Angaben wird der voraussichtliche Kilometerstand des Fahrzeugs am Tag der Übergabe durch den Kunden abgeleitet. Das verbindliche Inzahlungnahmeangebot (auch das „Angebot“) wird auf Grundlage dieser voraussichtlichen Kilometerleistung berechnet. Es gilt unter der Voraussetzung, dass der tatsächliche Kilometerstand am Tag der Übergabe diesen voraussichtlichen Kilometerstand nicht übersteigt. Sollte der tatsächliche Kilometerstand bei der Übergabe diesen Kilometerstand überschreiten, wird das Unternehmen einen Abzug gemäß den Bestimmungen im Abschnitt „6. Fahrzeugkauf“ vornehmen.

4.1 Bekanntgabe des Preises und Erstellung des Angebots im Falle einer Anfrage, die ausschließlich über die Website erfolgt

Wenn die Inzahlungnahme vom Kunden auf der Website durchgeführt wird, erhält der Kunde am Ende des Vorgangs eine E-Mail, die Folgendes enthält:
 

- die Informationen, die der Kunde über das Fahrzeug eingegeben hat und

- das Inzahlungnahmeangebot für das Fahrzeug.
 

Das Inzahlungnahmeangebot ist an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde bis spätestens zum Ende des laufenden Monats ein neues Fahrzeug bestellt.

Das Angebot ist ein bedingtes, einseitiges Inzahlungnahmeangebot, d.h. das Unternehmen ist verpflichtet, unter der Bedingung des Erwerbs eines Neufahrzeugs durch den Kunden, das Fahrzeug vom Kunden zu kaufen. Der Kunde hingegen ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu verkaufen. Der Kunde ist erst durch die allfällige Unterzeichnung des Kaufvertrags für sein Fahrzeug gebunden, der zum Zeitpunkt der Lieferung des vom Kunden bestellten Neufahrzeugs zustande kommt.

Das Inzahlungnahmeangebot gilt bis zum Datum der Lieferung des neuen Fahrzeugs, das bei der Bestellung des neuen Fahrzeugs vorgesehen war. Nach diesem Datum wird das Unternehmen den Betrag des Inzahlungnahmeangebots neu berechnen. Es steht dem Kunden dann frei, den neuen Betrag anzunehmen oder abzulehnen.

4.2 Bekanntgabe des Preises und Erstellung des Angebots im Falle einer Anfrage, die ausschließlich an der Verkaufsstelle erfolgte

Am Ende der Inspektion teilt das Unternehmen dem Kunden den Betrag des Inzahlungnahmeangebots mit. Das Unternehmen stellt dem Kunden einen Inspektionsbericht aus.

Das Unternehmen verknüpft dann das Inzahlungnahmeangebot mit der Bestellung des Kunden für ein neues Fahrzeug.

Das Angebot ist ein bedingtes, einseitiges Inzahlungnahmeangebot, d.h. das Unternehmen ist verpflichtet, unter der Bedingung des Erwerbs eines Neufahrzeugs durch den Kunden, das Fahrzeug vom Kunden zu kaufen. Der Kunde hingegen ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu verkaufen. Der Kunde ist erst durch die allfällige Unterzeichnung eines Kaufvertrags für sein Fahrzeug gebunden, der bei Lieferung des vom Kunden bestellten Neufahrzeugs zustande kommt.

Das Inzahlungnahmeangebot gilt bis zum Datum der Lieferung des neuen Fahrzeugs, das bei der Bestellung des neuen Fahrzeugs vorgesehen war. Nach diesem Datum wird das Unternehmen den Betrag des Inzahlungnahmeangebots neu berechnen. Es steht dem Kunden dann frei, den neuen Betrag anzunehmen oder abzulehnen.

4.3 Bekanntgabe des Preises und Erstellung des Angebots im Falle einer Anfrage, die in der Verkaufsstelle beginnt und auf der Website fortgesetzt wird

Am Ende der vom Unternehmen in der Verkaufsstelle durchgeführten Inspektion stellt das Unternehmen dem Kunden einen Inspektionsbericht aus.

Das Inzahlungnahmeangebot wird dem Kunden auf der Website zusammen mit dem Angebot für den Verkauf eines neuen Fahrzeugs, das in der Verkaufsstelle besprochen wurde, zur Verfügung gestellt.

Das Inzahlungnahmeangebot ist an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde das neue Fahrzeug bis spätestens zum Ende des laufenden Monats bestellt.

Das Angebot ist ein bedingtes, einseitiges Inzahlungnahmeangebot, d.h. das Unternehmen ist verpflichtet, unter der Bedingung des Erwerbs eines Neufahrzeugs durch den Kunden, das Fahrzeug vom Kunden zu kaufen. Der Kunde hingegen ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu verkaufen. Der Kunde ist erst durch die allfällige Unterzeichnung eines Kaufvertrags für sein Fahrzeug gebunden, der bei Lieferung des vom Kunden bestellten neuen Fahrzeugs zustande kommt.

Das Inzahlungnahmeangebot gilt bis zum Datum der Lieferung des neuen Fahrzeugs, das bei der Bestellung des neuen Fahrzeugs vorgesehen war. Nach diesem Datum wird das Unternehmen den Betrag des Inzahlungnahmeangebots neu berechnen. Es steht dem Kunden dann frei, den neuen Betrag anzunehmen oder abzulehnen.

4.4 Bedingungen für die Gültigkeit des Inzahlungnahmeangebots

Es wird darauf hingewiesen, dass das dem Kunden übermittelte Inzahlungnahmeangebot nur dann als gültig angesehen wird, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
 

a. Im Falle einer Besichtigung des Fahrzeugs durch den Kunden müssen die vom Kunden gemachten Angaben zum Fahrzeug richtig sein,

b. Die Lackierung des Fahrzeugs muss original oder originalgetreu sein,

c. Der Kilometerzähler muss funktionsfähig sein und darf nicht verändert worden sein,

d. Der Kunde kann Nachweise über die Wartung des Fahrzeugs und die technische Überprüfung vorlegt,

e. Das Fahrzeug ist nicht Gegenstand eines Verfahrens wegen Diebstahl oder Betrug,

f. Das Fahrzeug sollte mit den folgenden Gegenständen geliefert werden:

    • Zwei Schlüssel
    • Ersatzrad und Pannenset 
    • Hülse, wenn die Felgen des Fahrzeugs mit Anti-Diebstahl-Muttern ausgestattet sind 
    • Wagenheber und Kurbel 
    • Gebrauchsanweisung und 
    • Wartungsheft

Wenn sich anhand der vom Kunden übermittelten Belege oder bei der Überprüfung des Fahrzeugs am Tag der Übergabe (siehe unten) herausstellt, dass eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, wird das Inzahlungnahmeangebot automatisch nichtig und unwirksam.

 

5. BESTELLUNG DES NEUFAHRZEUGS DURCH DEN KUNDEN INKLUSIVE INZAHLUNGNAHMEANGEBOT

5.1 Bestellung eines Neufahrzeugs auf der Website

Das Inzahlungnahmeangebot ist mit der Bestellung des ausgewählten Neufahrzeugs verbunden.

Um den angebotenen Inzahlungnahmepreis zu nutzen, muss der Kunde seine Bestellung des Neufahrzeugs einschließlich des Inzahlungnahmepreises bis spätestens zum Ende des laufenden Monats online bestätigen.

5.2 Bestellung eines Neufahrzeugs an der Verkaufsstelle

Das Unternehmen teilt dem Kunden den Betrag des Inzahlungnahmeangebots mit.

Um den angebotenen Inzahlungnahmepreis zu nutzen, muss der Kunde das vom Unternehmen vorgelegte Bestellformular für das Neufahrzeug einschließlich des Inzahlungnahmepreises bis spätestens zum Ende des laufenden Monats unterzeichnen. Nach diesem Datum ist der Inzahlungnahmepreis nicht mehr gültig und muss neu berechnet werden.
 

6. FAHRZEUGKAUF

Um die Inzahlungnahme durchzuführen, bringt der Kunde sein Fahrzeug am Tag der Lieferung des neuen Fahrzeugs zu der Verkaufsstelle des Unternehmens, wo das neue Fahrzeug geliefert wird.

Das Unternehmen führt dann eine Inspektion des Fahrzeugs mit seinen speziellen Inspektionswerkzeugen durch. Diese Inspektion ermöglicht:
 

- Im Falle einer Erstinspektion des Fahrzeugs durch den Kunden auf der Website sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit den bei der Erstinspektion gemachten Angaben übereinstimmt.

- Sicherzustellen, dass zwischen der Unterzeichnung des Bestellformulars, auf dem der Inzahlungnahmepreis angegeben ist, und dem tatsächlichen Datum der Inzahlungnahme keine Schäden aufgetreten sind.

- Zu prüfen, ob der Kilometerstand des Fahrzeugs den prognostizierten Kilometerstand, auf dessen Grundlage das Inzahlungnahmeangebot erstellt wurde, übersteigt.
 

Ist der tatsächliche Kilometerstand des Fahrzeugs höher als der prognostizierte Kilometerstand, wird ein Rabatt aufgrund der folgenden Bestimmungen angewendet:
 

- Bei Fahrzeugen, für die der angebotene Inzahlungnahmepreis € 0,- (Euro null) bis einschließlich € 10.000,- (Euro zehntausend) beträgt, wird eine Verringerung des Angebots um € 50 (Euro fünfzig) pro Überschreitung von 1.000 km (eintausend Kilometer) vorgenommen; - Bei Fahrzeugen, für die der angebotene Inzahlungnahmepreis zwischen € 10.000,

- (Euro zehntausend) und einschließlich € 20.000,- (Euro zwanzigtausend) beträgt, wird eine Verringerung des Angebots um € 100 (Euro einhundert) pro Überschreitung von 1.000 km (eintausend Kilometer) vorgenommen;

- Bei Fahrzeugen, für die der angebotene Inzahlungnahmepreis über € 20.000,- (Euro zwanzigtausend) beträgt, wird eine Verringerung des Angebots um € 150 (Euro einhundertfünfzig) pro Überschreitung von 1.000 km (eintausend Kilometer) vorgenommen;
 

Ergibt die Inspektion einen Unterschied zwischen dem Zustand des Fahrzeugs, der bei der Erstellung des Inzahlungnahmeangebots berücksichtigt wurde, und dem Zustand des Fahrzeugs bei der Auslieferung, wird das Inzahlungnahmeangebot neu berechnet. Der Kunde wird dann gefragt, ob er mit dem neuen Betrag einverstanden ist. Im Falle einer Betragsdifferenz ist der Kunde allein für die Zahlung der Differenz verantwortlich, da das Unternehmen die Differenz nicht ausgleicht.

Wenn es keine Differenz gibt oder der Kunde die Differenz akzeptiert, wird der Kaufprozess mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags zwischen dem Kunden und dem Unternehmen über den Kauf des Fahrzeugs fortgesetzt

. Weigert sich der Kunde, den Differenzbetrag zu akzeptieren, steht es ihm frei, den Rückkaufprozess ohne Entschädigung zu beenden.

 

7. AUSÜBUNG DES RÜCKTRITTSRECHTS DES KUNDEN

Wenn der Kunde das Recht hat, vom Kaufvertrag des Neufahrzeugs zurückzutreten und dieses Recht ausübt, kann er um einvernehmliche Aufhebung des Verkaufs seines Gebrauchtfahrzeugs anfragen.

Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieses Antrags noch nicht an einen Dritten weiterverkauft wurde, wird der Verkauf aufgehoben und das Fahrzeug gegen Rückerstattung des Inzahlungnahmepreises an den Kunden zurückgegeben.

Für den Fall, dass das Fahrzeug vor Ausübung des Rücktrittsrechts an einen Dritten weiterverkauft wurde, erkennt der Kunde an, dass das Fahrzeug nicht zurückgegeben werden kann und er ausschließlich Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises für das Neufahrzeug hat.


8. HAFTUNG DES UNTERNEHMENS

Das Unternehmen kann nicht für eine Aussetzung oder Unterbrechung der Website haftbar gemacht werden.

Das Unternehmen kann nicht für Fehler haftbar gemacht werden und ist nicht an Angebote gebunden, die auf die vom Kunden übermittelten Informationen oder Dokumente zurückzuführen sind und sich als falsch erweisen.

Eine Haftung des Unternehmens, für zufällige, besondere, mittelbare oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Daten- oder Informationsverlust, Geschäftsunterbrechung oder andere kommerzielle Schäden oder Verluste, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Dienstleistung, einschließlich über die Website, ergeben, ist unabhängig von der Ursache gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sind, ausgeschlossen.

Die Haftung des Unternehmens gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sind, darf, sofern die geltenden Rechtsvorschriften dies nicht verbieten, betragsmäßig jedenfalls den Betrag des Inzahlungnahmeangebots, das dem Kunden für sein Fahrzeug gemacht wurde, nicht übersteigen.

In allen Fällen haftet das Unternehmen, ausgenommen für Personenschäden, nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung des Unternehmens für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen.

 

9. ÄNDERUNG, AKTUALISIERUNG UND ANNAHME

Das Unternehmen bietet dem Kunden die Dienstleistung vorbehaltlich der Zustimmung des Kunden zur Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle insbesondere auf der Website dargestellten Elemente jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Änderungen oder Aktualisierungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung auf bereits erstellte und noch wirksame

Inzahlungsnahmeangebote und abgeschlossene Kaufverträge über ein Fahrzeug. In jedem Fall bedeutet die bloße Kenntnisnahme der Elemente und die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden, dass dieser die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer neuesten Fassung vorbehaltslos akzeptiert.

10. DATENSCHUTZ UND COOKIES

Informationen über unsere Datenschutzpolitik und unsere „Cookies“-Politik finden Sie in den entsprechenden Abschnitten der Website oder auf dem Bestellformular für Neufahrzeuge.


11. ANSPRÜCHE – SCHLICHTUNG

Im Falle von Schwierigkeiten oder Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Auslegung, der Erfüllung oder der Beendigung des vorliegenden Vertrages auftreten, vereinbaren die Parteien, vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine gütliche Lösung im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzustreben.


12. ANWENDBARES RECHT – STREITIGKEITEN – NICHTIGKEIT

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

Für alle Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben können und deren Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung und Folgen betreffen, ist, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer iSd § 1 KSchG handelt, das sachliche zuständige Gericht für Wien – Innere Stadt ausschließlich zuständig.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so gilt lediglich diese Bestimmung als unwirksam und nichtig und führt die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit dieser Bestimmung nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ganzes.