ANGABEN ZUM KRAFTSTOFF-VERBRAUCH

WLTP und RDE: neue Tests für die Zertifizierung von Kraftstoffverbrauch, CO2 - und Schadstoffemissionen
Bevor neue Personenkraftwagen auf den Markt gebracht werden, werden sie einer Reihe von Tests unterzogen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Tests zur Ermittlung von Kraftstoffverbrauch, CO2 - und Schadstoffemissionen werden im Labor durchgeführt und basieren auf spezifischen Fahrzyklen. Auf diese Weise sind die Tests reproduzierbar und ihre Ergebnisse vergleichbar. Das ist wichtig, da nur ein Labortest, der auf der Grundlage eines standardisierten und wiederholbaren Verfahrens erfolgt, dem Verbraucher erlaubt, die verschiedenen Fahrzeugmodelle miteinander zu vergleichen.

Am 1. September 2017 ist das neue WLTP-Verfahren (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure) eingeführt worden, welches das NEDC-Verfahren (New European Driving Cycle) nach und nach ersetzen wird.

Das WLTP-Verfahren:
Das WLTP-Verfahren verwendet neue Fahrzyklen (WLTC, Worldwide harmonised Light vehicles Test Cycles) zur Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs, der CO2- und der Schadstoffemissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Ziel des neuen Verfahrens ist es, den Kunden realistischere Daten zur Verfügung zu stellen, die die tägliche Nutzung des Fahrzeugs besser widerspiegeln.

Das NEDC-Verfahren:
Der NEDC-Standard ist der Fahrzyklus, der bisher für die Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs und der Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen verwendet wurde. Dieser erste europäische Fahrzyklus trat 1970 in Kraft und bezog sich auf eine Strecke im Stadtbereich. 1992 wurde auch eine außerstädtische Testphase aufgenommen und seit 1997 wird der Zyklus zur Ermittlung von Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen angewendet. Inzwischen entspricht der Aufbau dieses Zyklus jedoch nicht mehr den gegenwärtigen Fahrstilen und den auf den verschiedenen Straßenarten zurückgelegten Entfernungen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des NEDC ist gering (34 km/h), ebenso die Beschleunigung. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt nur 120 km/h.

Das neue WLTP-Verfahren zeichnet sich durch ein dynamischeres Fahrprofil mit einer größeren Beschleunigung aus. Die Höchstgeschwindigkeit steigt von 120 auf 131,3 km/h, die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt 46,5 km/h und die Gesamtdauer des Zyklus umfasst 30 Minuten, d. h. 10 Minuten mehr als beim NEDC-Verfahren. Die zurückgelegte Strecke ist mit 23,25 km mehr als doppelt so lang wie zuvor (11 km). Der WLTP-Test besteht aus 4 Teilen, differenziert nach der Höchstgeschwindigkeit: Low (bis 56,5 km/h), Medium (bis 76,6 km/h), High (bis 97,4 km/h), Extra High (bis 131,3 km/h). Diese Teile des Zyklus simulieren den Fahrzeugbetrieb auf städtischen und außerstädtischen Straßen sowie auf Autobahnen. Das Verfahren berücksichtigt auch alle optionalen Fahrzeugausstattungen, die die Aerodynamik, den Rollwiderstand und die Fahrzeugmasse beeinflussen, wodurch ein CO2-Wert ermittelt wird, der die Eigenschaften des einzelnen Fahrzeugs widerspiegelt.

NEFZ

Die Kraftstoffverbrauchsangaben basieren auf der Verordnung (EG) 715/2007 und wurden vorschriftsgemäß ermittelt. Diese Messungen wurden entwickelt, um dem Interessenten die Möglichkeit zu bieten, den Kraftstoffverbrauch verschiedener KFZ-Modelle miteinander zu vergleichen, wobei in diesen Messverfahren verschiedene verbrauchsrelevante Umstände (z.B.: Wetterverhältnisse, Luftwiderstand, Topografie, Reifenzustand, Wartungszustand, Zuladung, zusätzlicher Energiebedarf und Fahrweise) nicht berücksichtigt sind. Die Verbrauchsangaben können daher nicht angeben, wie hoch der Verbrauch des einzelnen erworbenen Fahrzeuges tatsächlich sein wird. Hersteller und Verkäufer können für die Verbrauchswerte keine Gewähr leisten. Die Kraftstoffverbrauchsangaben des Bordcomputers können von den Prüfstandmesswerten nach NEFZ und dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Fahrzeugs abweichen. Hersteller und Verkäufer können für die Bordcomputer- und NEFZ-Werte keine Gewähr leisten.

Liste der Faktoren, die zu einer Abweichung vom angegebenen Kraftstoffverbrauch führen

  • persönlicher Fahrstil
  • Kraftstoffqualität
  • Jahreszeit und Wetterverhältnisse, Luftwiderstand bzw. Wind
  • Verkehrslage
  • Topografie
  • Einsatzart (Kurz- oder Langstrecke)
  • Straßenbeschaffenheit ( Oberfläche)
  • Reifen (Reifenbreite, Reifendruck, Rollwiderstand)
  • Wartungszustand (z.B. Zustand des Luftfilters, Luftmassenmesser, Motoröl, Lambda-Sonde)
  • Zuladung (beladen oder leer), Dachträger, Zubehör, Kofferrauminhalt
  • Zusatzausstattung (Gewicht und Energieverbrauch) z.B. Lederausstattung, Mittelarmlehnen, Elektromotoren für Sitzversteller, Rückspiegel, Fensterheber, Türöffner, Kofferraumöffner, Schiebedach, Heckscheibenrollo, Holzzierteile, Feuerlöscher, Kühlfach in Fondlehne, Kühlbox in Handschuhfach, Sitzklimatisierung, Sitzheizung, automatische Fahrwerkregulierung, Lautsprecherset, Navigationspaket, Einparkpaket, Fahrerassistenzset, Servotronic, Anhängerkupplung, Sportpaket
  • Zusätzlicher Energiebedarf – Klimaanlage, Heizung, Lichtanlage, Scheibenwischer und Radio
  • Wagenfarbe und Farbe der Innenausstattung- Aufheizeffekt

NOVA

Was ist NoVA?
Normverbrauchsabgabe in % unter Berücksichtigung des NoVA-Abschlags lt. § 6 NoVAG. Die NoVA ist abhängig vom WLTP-Wert der Co2-Emissionen in Gramm/km. Bemessungsgrundlage der NoVA ist der Netto-Kaufpreis (inkl. Sonderausstattung) exkl. USt. Die Berechnung der angeführten NoVA basiert auf dem Nettolistenpreis des Fahrzeugs in Serienausstattung und -bereifung. Bitte beachten Sie, dass Sonderausstattungen, die NoVA erhöhen können. 

    Neue NoVA-Regelung 01.01.2025- 31.12.2025

  PKW:
(CO2 Emissionen in g/km – 94 g) / 5 = Steuersatz
(Höchststeuersatz 80 Prozent)
Bemessungsgrundlage x Steuersatz
+ (80 Euro je g CO2 über 155 g/km) [NoVA Malus]
- 350 Euro [Abzugsbetrag]
= NoVA
2025: NoVA für PKW-Kraftfahrzeuge wird wie folgt berechnet: (CO2-EMISSION WLTP (g/km) – 94) / 5 = STEUERSATZ (in %). Anschließend werden der Abzugsbetrag und NoVA Malus berücksichtigt.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/normverbrauchsabgabe-uebersicht/nova-steuersatz.html